Hof- und Fassadenprogramm
Die Bedburger Innenstadt soll attraktiver werden! — Auch Sie sind gefragt!
Die Bedburger Innenstadt wird auf der Grundlage des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes umgestaltet. Hierfür werden nach und nach eine Vielzahl an Projekten angestoßen, die das Erscheinungsbild der Innenstadt attraktiver machen. Neben den Maßnahmen im öffentlichen Raum sollen auch private Investitionen zu einer Aufwertung der Innenstadt beitragen. Private Immobilien mit ihren Fassaden, Gärten und Höfen prägen entscheidend das Stadtbild.
Sie haben eine Immobilie in der Bedburger Innenstadt und möchten diese aufwerten? Auf Grundlage des Haus‑, Hof- und Fassadenprogramms haben Sie die Möglichkeit finanzielle Zuschüsse zu erhalten. Auch Mieter können mit Zustimmung der Eigentümer Zuschüsse beantragen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen für die Herrichtung und Gestaltung von Außenwänden und Dächern sowie für die Gestaltung, Entsiegelung und Herrichtung von Hof- und Gartenflächen auf privaten Grundstücken. Neben der schönen Gestaltung geht es für Sie dabei auch um die Wertbeständigkeit Ihres Gebäudes.
In welcher Höhe wird gefördert?
Mindestens 50% der Kosten trägt der Eigentümer. Eine Förderung erfolgt, wenn Kosten von mindstens 1.000 Euro überschritten werden. Die maximale Förderhöhe je Förderobjekt beträgt 15.000 Euro.
In nur vier Schritten zur Förderung
Schritt 1 – Prüfung des Sanierungsbedarfs
Lassen Sie sich zunächst von einem durch die Stadt Bedburg beauftragten Fachingenieur oder einem Fachbetrieb beraten. Ermitteln Sie mit diesem den Sanierungsbedarf Ihres Gebäudes. Die Kosten, die durch eine solche Beratung entstehen, sind im Rahmen des Förderprogramms förderfähig.
Schritt 2 – Antragstellung
Den Antrag und die Förderrichtlinie für das Haus‑, Hof- und Fassadenprogramm können Sie sich in Kürze hier als PDF-Datei herunterladen. Im Antrag sind die Maßnahmen zu beschreiben und die damit verbundenen Kosten zu benennen. Holen Sie mindestens drei Vergleichsangebote von verschiedenen Anbietern ein. Zudem sind beizufügen: Lageplan, Fotos, Eigentümernachweis sowie ggf. erforderliche Genehmigungen und Erlaubnisse.
Schritt 3 – Bewilligung
Mit der Maßnahme darf nicht vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden! Der Zuschuss wird von der Stadtverwaltung durch schriftlichen Förderbescheid mit den erforderlichen Auflagen, Bedingungen und Nebenbestimmungen bewilligt.
Schritt 4 – Auszahlung des Zuschusses
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Durchführung der Maßnahme und Prüfung der zu erbringenden Nachweise (Rechnungen, Fotodokumentation).
Werden Sie aktiv und helfen Sie durch die Verschönerung Ihres Gebäudes mit bei der Neugestaltung Ihrer Innenstadt! Nutzen Sie die Fördermittel des Hof- und Fassadenprogramms. Anträge können ganzjährig gestellt werden. Bei Interesse und Beratungsbedarf steht Ihnen das Citymanagement gerne zur Verfügung!
Dokumente
Haus‑, Hof- und Fassadenprogrammrichtlinien der Stadt Bedburg — erscheint in Kürze
Antragsformular für das Haus‑, Hof- und Fassadenprogramm- erscheint in Kürze