ISEK Bed­burg

Was ist ein Inte­grier­tes Städ­te­bau­li­ches Ent­wick­lungs­kon­zept (ISEK)?

Inte­grier­te Städ­te­bau­li­che Ent­wick­lungs­kon­zep­te (ISEK) sind in Nord­rhein-West­fa­len seit dem Jahr 2008 eine verbind­li­che Grund­la­ge für alle Tei­le der Städ­te­bau­för­de­rung. Um für die anste­hen­de Umge­stal­tung der Bed­bur­ger Innen­stadt För­der­mit­tel in Anspruch neh­men zu kön­nen, wur­de in den Jah­ren 2018 und 2019 ein Inte­grier­tes Städ­te­bau­li­ches Ent­wick­lungs­kon­zept (ISEK) unter Betei­li­gung der Öffent­lich­keit erstellt. Aus der Bür­ger­schaft sind im Ver­lauf der Ver­an­stal­tun­gen und Gesprä­che sowie durch schrift­li­che Ein­ga­ben zahl­rei­che Anre­gun­gen vor­ge­tra­gen wor­den. Mit der Ein­rei­chung des ISEKs wer­den Städ­te­bau­för­der­gel­der in einem von Bund und Land auf­ge­leg­ten Stadt­ent­wick­lungs­pro­gram­me bean­tragt, die für die Umset­zung der erar­bei­te­ten Ein­zel­maß­nah­men ver­aus­gabt wer­den. Die Stadt­ver­wal­tung reicht also das ISEK, einen Gesamt­för­der­an­trag und jähr­lich einen Pro­gramm­an­trag* ein, der je nach Pro­jekt­fort­schritt, vom Gesamt­för­der­an­trag abwei­chen kann.

Am 05.11.2019 hat der Rat der Stadt Bed­burg den Ent­wurf des Hand­lungs­kon­zep­tes dis­ku­tiert und beschlos­sen. Bereits zum 30.09.2019 wur­de der Antrag auf Städ­te­bau­för­der­mit­tel auf der Basis des Hand­lungs­kon­zep­tes der Bezirks­re­gie­rung vor­ge­legt. Der Rats­be­schluss wur­de nach­ge­reicht. Den Bewil­li­gungs­be­scheid hat die Stadt Bed­burg am 14. Juli 2020 erhal­ten. Das Gesamt­vo­lu­men aller Maß­nah­men, die mit der Bewil­li­gung grund­sätz­lich für bewil­li­gungs­fä­hig erklärt wur­den, beträgt rund 8 Mil­lio­nen Euro. Davon über­nimmt Bund und Land NRW etwa 70 %. Für die vom Land geför­der­te Stadt­kern­er­neue­rung ist zunächst ein Zeit­raum von 2020 bis 2024 vorgesehen.

*Auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie konn­ten diver­se ISEK-Arbei­ten nicht beauf­tragt wer­den, die eine Vor­aus­set­zung für die Bean­tra­gung von För­der­gel­dern für 2021 gewe­sen wären. Daher wird der nächs­te Pro­gramm­an­trag erst zum 30.09.2021 ein­ge­reicht wer­den können.

 

P1. Schloss­park
P2. Brü­cken
P3. Auf­wer­tung und Gestal­tung des öffent­li­chen Raumes
P4. his­to­ri­sches Rathaus
P5. Gebäu­de­sa­nie­rung und Auf­wer­tung Stadtbild
P6. Stär­kung der Innen­stadt und För­de­rung des wirt­schaft­li­chen Engagements
P7. sons­ti­ge Maßnahmen
8. nach­richt­li­che Maßnahmen

8.1Mobi­li­täts­sta­ti­on am Bahnhof
8.2klei­ne Mobi­li­täts­sta­ti­on am Köl­ner Platz
8.3Ver­län­ge­rung der K 37n (Bau der Querspange)
8.4Eisen­bahn­über­que­rung Lindenstraße
8.5Eisen­bahn­über­que­rung Erkel­en­zer Straße
8.6Kreis­ver­kehr Wiesenstraße
8.7Kreis­ver­kehr St.-Florian-Straße
8.8Rad­ver­kehrs­maß­nah­me Neus­ser Str.-Bahnstr.
8.9Rad­ver­kehrs­maß­nah­me Klosterstr.
8.10Instand­set­zung Köl­ner Platz
8.11Bar­rie­re­frei­er Haltestellenausbau
8.12Stadt­fes­te
8.13Mar­ke­ting­kon­zept Innenstadt
8.14Abzweig Erftrad­weg durch die Innenstadt
8.15Ruf­bus als Ergän­zung zum AST
8.16Kos­ten Kitas (Ein­rich­tung und Betrieb)
8.17Gestal­tungs­maß­nah­men Bahnhof
8.18Erwei­te­rung der Gleis­an­la­gen im zuge des Aus­baus des Bahnhofs
8.19Ver­le­gung der Erft im Schloss­park (Bereich Mühle)
8.20Rana­tu­rie­rung Erft-Aue
8.21Umbau­maß­nah­men im Zuge der Reak­ti­vie­rung des ehe­ma­li­gen TOOM-Marktes
8.22Sanie­rung Erftpassage
8.23Instand­set­zung der KSK-Passage
8.24Wohn­bau­ent­wick­lung ehem. Zuckerfabriksgelände
8.25Wohn­bau­ent­wick­lung an der Neus­ser Str. 
8.26Erwei­te­rung der Erftflora
8.27Erwei­te­rung der Bed­bur­ger Mühle

ISEK 2.0

Am 27.06.2022 hat die Stadt Bed­burg die Erstel­lung des ISEKs 2.0 an die CIMA Bera­tung + Manage­ment GmbH ver­ge­ben. Inhalt­li­che Schwer­punk­te wer­den die Brü­cken im Innen­stadt­be­reich, die Neu­ge­stal­tung des Markt­plat­zes und die Gestal­tung des öffent­li­chen Rau­mes sein. Im Herbst star­tet die cima mit ers­ten Exper­ten­ge­sprä­chen. Im neu­en Jahr (2023) soll dann auch die brei­te Bevöl­ke­rung in den Pro­zess mit ein­ge­bun­den wer­den. Zuvor ver­schafft sich die cima einen Über­blick über den aktu­el­len Sach­stand der Maß­nah­men des ISEKs 1.0 und erar­bei­tet ein kur­zes Zwi­schen­fa­zit. Das ISEK 2.0 schreibt das jet­zi­ge Kon­zept fort, sodass die bis­lang erar­bei­te­ten Maß­nah­men den aktu­el­len Bedin­gun­gen ange­passt und ggf. erwei­tert wer­den. Die Erstel­lung des ISEKs 2.0 soll im Sep­tem­ber nächs­ten Jah­res abge­schlos­sen sein, um mit dem Grund­för­der­an­trag und dem Antrag für das Pro­gramm­jahr 2024 die För­de­rung und Umset­zung der erar­bei­te­ten Maß­nah­men zu ermöglichen.