Fördergebiet
Die Innenstadt von Bedburg erstreckt sich im Wesentlichen entlang der Lindenstraße, der Graf-Salm-Straße und der Friedrich-Wilhelm-Straße. In diesem Bereich mit Ausstrahlungskraft für die Gesamtstadt Bedburg, bündeln sich die wichtigsten Funktionen des Alltagslebens in hoher funktionaler Dichte. Unmittelbar angrenzend befinden sich weitere Bereiche, die für das Zentrum von besonderer Bedeutung sind. Dazu gehören das Schloss und der Schlosspark und der Bereich westlich des Erftkanals mit dem Freibad und Wohnnutzungen.
Der südlich der Innenstadt gelegene Bahnhof übernimmt ebenfalls eine zentrale Funktion, sodass auch der Bereich entlang der Bahnstraße eine besondere Bedeutung für die künftige Zentrenentwicklung erhält, auch wenn hier der städtebaulich-funktionale Zusammenhang nicht erkennbar ist. Aufgrund der geplanten Wohnbauentwicklung auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik sind auch die Bereiche östlich der Bahnstraße und südlich des Bahnhofs wichtig für die Entwicklung des Zentrums, da entsprechende Anbindungen nicht gegeben sind.
Der Untersuchungsraum bzw. das Fördergebiet umfasst neben der eigentlichen Innenstadt weitere Bereiche. Das Gebiet erstreckt sich im Bereich zwischen der Wiesenstraße und der Klosterstraße im Norden, der K 37 im Süden und zwischen der Neusser Straße im Westen und der Bergheimer Straße im Osten. Weiterhin ist der Bereich entlang der Bahnstraße bis zur Kolpingstraße im Süden Teil des Fördergebietes. Im Westen wird das Gebiet durch die Bahnlinie begrenzt, im Osten in Teilen durch den Verlauf der Erft. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes wurde am 27.06.2019 im Rat der Stadt Bedburg beschlossen und am 13.08.2019 im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekanntgemacht.