För­der­pro­gram­me

Die Stadt Bed­burg hat sich 2019 auf der Grund­la­ge des städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lungs­kon­zep­tes für die Innen­stadt erfolg­reich für die Teil­nah­me am Pro­gramm „Leben­di­ge Zen­tren – Erhalt und Ent­wick­lung der Stadt- und Orts­ker­ne“ beworben.

Mit dem För­der­pro­gramm des Bun­des und der Län­der wer­den Städ­te geför­dert, die Maß­nah­men zur Stär­kung und Attrak­ti­vie­rung ihres Zen­trums oder von Orts­teil­zen­tren rea­li­sie­ren wol­len. Durch finan­zi­el­le Hil­fen sol­len Innen­städ­te als Stand­or­te für Wirt­schaft, Kul­tur, Woh­nen, Arbei­ten und Leben wei­ter­ent­wi­ckelt und gestärkt wer­den. Die För­der­mit­tel kön­nen für Maß­nah­men inner­halb des vom Rat beschlos­se­nen Pro­gramm­ge­bie­tes ein­ge­setzt wer­den. Als städ­te­bau­lich aus­ge­rich­te­tes Pro­gramm geht es ins­be­son­de­re um fol­gen­de Aspekte:

  • Die Auf­wer­tung des öffent­li­chen Raums (Stra­ßen, Wege, Plätze).

  • Die Instand­set­zung und Moder­ni­sie­rung von Stadt­bild prä­gen­den Gebäuden

  • Bau- und Ord­nungs­maß­nah­men für die Wie­der­nut­zung von Grund­stü­cken mit leer­ste­hen­den, fehl- oder min­der­ge­nutz­ten Gebäu­den und Brachflächen.

  • Die För­de­rung und Unter­stüt­zung des bür­ger­schaft­li­chen Enga­ge­ments, z. B. im Rah­men von City­ma­nage­ment oder Immo­bi­li­en- und Standortgemeinschaften.

  • Die För­de­rung pri­va­ter Inves­ti­tio­nen durch die Teil­fi­nan­zie­rung von spe­zi­ell ein­ge­rich­te­ten Ver­fü­gungs­fonds und Zuschüs­se im Rah­men des Hof- und Fassadenprogramms.

Für die Pro­gramm­um­set­zung wer­den die orga­ni­sa­to­ri­schen Rah­men­be­din­gun­gen geschaf­fen. Hier­zu zähl­te zum einen die Instal­la­ti­on eines City­ma­nage­ments (CIMA) und eines Innen­stadt­ar­chi­tek­ten für den inner­städ­ti­schen Bereich von Bed­burg. Die­se sind zustän­dig für die Ver­mark­tung des Stand­or­tes Innen­stadt sowie die Infor­ma­ti­on, Ein­bin­dung und Moti­va­ti­on der Innen­stadt­ak­teu­re. Dar­über hin­aus hel­fen Sie bei der Ein­rich­tung eines Ver­fü­gungs­fonds und der Ent­wick­lung von Leit­li­ni­en für das Haus‑, Hof- und Fas­sa­den­pro­gramm. Zum ande­ren wur­de für die Pro­jekt­steue­rung und die recht­li­che und finan­zi­el­le Abwick­lung der För­der­maß­nah­men das Büro DSK Deut­sche Stadt- und grund­stücks­ent­wick­lungs­ge­sell­schaft mbH beauftragt.

Unter Aktu­el­les kön­nen Sie ver­fol­gen, wie der aktu­el­le Stand der Umst­zung des Inte­grier­ten Städ­te­bau­li­chen Ent­wick­lungs­kon­zep­tes ist und wie das Pro­jekt sei­nen Lauf nahm.